Arthrose des Grosszehengrundgelenks  = Hallux rigidus

Unter einem Hallux rigidus versteht man eine mit Schmerzen und zunehmender Einsteifung einhergehende Erkrankung des Großzehengrundgelenkes aufgrund des Verlustes des Knorpels in diesem Gelenk. Dieser Prozess wird als Arthrose des Grosszehengrundgelenks (=Gelenkverschleiß) bezeichnet. Das Großzehengrundgelenk ist beim Abrollvorgang des Fußes einer besonders starken Druckbelastung ausgesetzt. Hier kommt es im Rahmen der Erkrankung zu einem zunehmenden Verlust des Knorpels und Entwicklung von schmerzhaften Knochenwucherungen (=Osteophyten).

Ursachen

 

Als Ursachen kommen vererbliche Faktoren (weicher Knorpel), eine chronische Ueberbelastung (z.B. längeres Jogging), Verletzungen mit Knorpelschädigung der Grosszehe und entzündliche Erkrankungen (Rheuma, Gicht) in Frage.

 

Beschwerden

 

Charakteristisch sind Schmerzen bei der Beugung und Streckung der Grosszehe und in den späteren Stadien eine deutlich eingeschränkte Beweglichkeit des Grosszehengrundgelenks. Die Osteophyten (=Knochenwucherungen) sind oft durch die Haut ertastbar und deutlich störend (va. beim Tragen von engen Schuhen) und verursachen im Verlauf wiederholt auftretende schmerzhafte lokale Entzündungen. In der Folge kann es zu einer dauerhaften Schwellung mit Rötung über der Grosszehe kommen.

Therapie des Hallux rigidus ohne Operation

 

Verschiedene Massnahmen können die Beschwerden vor allem in den Frühstadien z.T. deutlich lindern: Dazu gehört eine Sohlenversteifung oder das Tragen von Schuhen mit dicken Sohlen, eine Ballenrolle und entzündungshemmende Medikamente. Eine lokale Cortisoninfiltration kann ebenfalls eine Reduktion der Schmerzen bringen. Wir empfehlen auch das Meiden von Joggen. Knorpelaufbaupräparate, obwohl zum Teil kontrovers diskutiert, sollten auch verabreicht werden. Eine Heilung wird durch diese Massnahmen nicht erzielt.

 

Therapie des Hallux rigidus mit Operation

 

1. Cheilektomie (=Überbeinentfernung)

Wir führen diese Operation in den Frühstadien der Arthrose durch. Hierbei werden Knochenanlagerungen (=Osteophyten) und gleichzeitig entzündliches Gewebe entfernt. Die Operation erfolgt entweder ambulant oder in einer Kurzhospitalisation. Nach der Operation trägt der Patient einen Spezialschuh für 2-3 Wochen. Während dieser Zeit erfolgt eine Teilbelastung. Danach ist eine Vollbelastung möglich. Durch das Entfernen von Knochenanlagerungen wird eine Verbesserung der Beweglichkeit erzielt. Um diese Verbesserung erhalten zu können, wird direkt nach der Operation mit einem Physiotherapiegramm begonnen. Eine Schwellung im Bereich der Grosszehe kann lange andauern (3-5 Monate). Schmerzen können während dieser Zeit ebenfalls persistieren.

Entfernen von Osteophyten

2. Versteifung des Großzehengrundgelenkes (=Arthrodese Grosszehengrundgelenk)

Diese Operation kommt in den Spätstadien der Arthrose zur Anwendung. Bei diesem Eingriff wird das erkrankte Gelenk mit Schrauben oder mit einer Platte (va. bei weichem Knochen) fest verbunden, so dass die beiden Knochenenden stabil zu einem Ganzen verheilen. Das Endglied der Grosszehe behält seine Beweglichkeit. Somit ist der Abrollvorgang des Vorfusses weiterhin möglich. Bei Patienten, die wieder etwas höhere Absätze tragen wollen, wird die Arthrodese mit einer vermehrt nach oben positionierten Grosszehe gemacht. Die Operation erfolgt in einer Kurzhospitalisation von 1-3 Tagen. Nach der Operation trägt der Patient einen Vorfussentlastungsschuh für 6 Wochen. Nach ca. 7-10 Tagen darf er in diesem Schuh mit der Vollbelastung beginnen.

Arthrodese Grosszehengrundgelenk mit Schrauben...

... oder Platten.

3. Das künstliche Großzehengrundgelenk

Nur wenige Chirurgen führen diese Operation durch. Der Hauptgrund ist, dass es dabei überdurchschnittlich häufig zu frühen Lockerungen kommt, was mit komplizierten Wechseloperationen verbunden ist und einen massiven Verlust an Knochensubstanz bedeuten kann. Aufgrund von schlechten Langzeitresultaten sollte man vom Einsatz eines künstlichen Grosszehengrundgelenks möglichst absehen!

Tel:   041 / 784 05 20

Fax:  041 / 784 05 29

mail: dr.henkel@hin.ch